Praxisumzug Wien: Arzt-, Zahnarzt- & Therapiepraxen
KT-Gütesiegel Österreich
Eine Praxis kann nicht einfach „zusperren und übersiedeln“. Patiententermine laufen weiter, Medizingeräte sind empfindlich und teuer, Patientenakten unterliegen strengster Verschwiegenheit. Ein Praxisumzug in Wien braucht deshalb drei Dinge: ein enges Zeitfenster (meist Donnerstagabend bis Montagfrüh), erschütterungsgeschützten Gerätetransport und eine lückenlose, DSGVO-konforme Aktenkette.
Was wir beim Praxisumzug übernehmen
- Medizingeräte: Behandlungsstühle, Röntgen-/Ultraschallgeräte, Laborausstattung – herstellerkonform verpackt, erschütterungsgeschützt transportiert, punktgenau aufgestellt für die Wiederinbetriebnahme durch Ihren Medizintechniker.
- Patientenakten: Versiegelte, verplombte Behälter mit Übergabeprotokoll – kein Unbefugter hat Zugriff, die Kette ist dokumentiert.
- Einrichtung: Empfang, Wartezimmer, Behandlungsräume – Demontage und Montage inklusive.
- Alt-Inventar: Ausgemusterte Möbel und Geräte übernimmt die gewerbliche Entrümpelung – Elektro-Altgeräte gehen nachweislich ins Recycling.
Der Ablauf: Donnerstag letzter Patient, Montag erster Patient
Bewährt hat sich dieses Fenster: Donnerstag nach dem letzten Termin verpacken wir Behandlungsräume und Empfang. Freitag übersiedeln Geräte und Akten, Samstag wird aufgebaut, Sonntag bleibt als Puffer für Medizintechnik und Feinjustierung. Montag empfangen Sie Ihre Patienten am neuen Standort. Ihre Ordinationszeiten verlieren maximal einen Behandlungstag.
Richtpreis Praxisumzug
Eine typische Ordination (Empfang, 2–3 Behandlungsräume, ca. 120–180 m²) liegt je nach Geräteanteil bei € 1.800 – 3.500 netto. Verbindlich nach kostenloser Besichtigung – gern abends nach Ordinationsschluss.
Häufige Fragen zum Praxisumzug
Wer haftet für die Medizingeräte?
Unsere Transportversicherung deckt jeden Auftrag; für hochwertige Geräte erhöhen wir die Deckungssumme entsprechend Ihrer Inventarliste. Die Wiederinbetriebnahme und Kalibrierung bleibt beim Medizintechniker Ihres Vertrauens – wir koordinieren den Termin.
Wie läuft der Umgang mit Patientenakten konkret?
Akten kommen regalweise in nummerierte, verplombte Behälter. Sie erhalten ein Protokoll mit Behälter-Nummern, Verplombung und Übergabezeiten – die Reihenfolge im Regal bleibt erhalten, am neuen Standort steht alles wieder griffbereit.
Müssen wir die Kasse / ELGA über den Umzug informieren?
Ja – Vertragsärzte melden die neue Ordinationsadresse der ÖGK bzw. ihrer Kasse und der Ärztekammer. Unsere Behörden-Checkliste listet alle Stellen mit Fristen.
Übersiedeln Sie auch Gemeinschaftspraxen und Ambulatorien?
Ja, auch mehrstöckige Primärversorgungszentren – dann mit Phasenplan je Fachbereich, damit die Versorgung durchgehend gesichert bleibt.
Behörden & offizielle Stellen zum Gewerbeumzug
- Halteverbotszone beantragen (Stadt Wien / MA 46) – für Ladezonen vor Alt- und Neustandort, mind. 1 Woche Vorlauf.
- Unternehmensserviceportal (USP) – zentrale Anlaufstelle für Standortverlegung, Gewerberecht & Meldungen.
- Wirtschaftskammer (WKO) – Standortverlegung des Gewerbes melden, Beratung für Betriebe.
- Firmenbuch – Sitzverlegung bei GmbH & Co binnen der Frist eintragen lassen (Notar erforderlich).
- Finanzamt (BMF) – neue Geschäftsanschrift über FinanzOnline bekannt geben.
- ÖGK – Adressänderung als Dienstgeber melden.
- Post-Nachsendeauftrag Business – Geschäftspost lückenlos an den neuen Standort.
Fazit
Ein Praxisumzug ist Vertrauenssache: Es geht um Geräte im sechsstelligen Wert und um Daten, die niemanden etwas angehen. Beides behandeln wir entsprechend – diskret, dokumentiert, versichert. Vereinbaren Sie eine Besichtigung nach Ordinationsschluss.
Weitere Leistungen
Festpreis binnen 24 Stunden.
Kostenlose Besichtigung, verbindliches Angebot – und ein Umzug ohne Ausfallzeit.